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Weniger Abfall - niedrigere Gebühren

Das Gebührensystem bietet Anreiz zur Abfallvermeidung

Im Ortenaukreis richtet sich die Abfallgebühr nach Anzahl und Größe der aufgestellten Hausmüllbehälter (Graue Tonnen oder Graue Container). Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken bestellen die erforderlichen Behälter und sind für ein ausreichendes Behältervolumen verantwortlich. Dabei stehen insgesamt sieben Behältergrößen zur Verfügung, so dass eine bedarfsgerechte Behälterauswahl möglich ist.

 

Eine Gebühr – viele Leistungen

Mit der Jahresabfallgebühr ist nicht nur die vierzehntägige Leerung der grauen Hausmüllbehälter bezahlt. Es sind folgende weiteren Leistungen darin enthalten:

  • Leerung der Grauen Tonnen/Container alle zwei Wochen
  • Leerung der Grünen Tonne alle drei Wochen
  • Sperrmüllabholung 1x pro Jahr
  • Strauchgutabholung 1x pro Jahr

Zusätzlich haben alle Einwohnerinnen und Einwohner des Ortenaukreises die Möglichkeit, ganzjährig bei Deponien mit Wertstoffhöfen oder anderen Sammelstellen folgende Abfälle aus Haushalten kostenlos anzuliefern:

  • Elektro-/Elektronikaltgeräte
  • Problemmüll
  • Sperrmüll
  • Metallschrott
  • Grünabfälle
  • Papier/Pappe/Kartonagen aus Haushalten
  • Ausgewählte Hartkunststoffe aus PE u. PP zur stofflichen Verwertung
  • Flaschenkorken
  • Haushaltsbatterien
  • leere Druckerpatronen
  • CDs / DVDs

 

Nicht in der Abfallgebühr enthalten

Nicht in den Abfallgebühren enthalten sind die Sammelsysteme für Altglas und Leichtverpackungen. Diese werden über die Dualen Systeme (z. B den Grünen Punkt) finanziert und stehen ohne weitere Kosten ebenfalls zur Verfügung. Dabei handelt es sich um:

  • Abholung der Gelben Säcke alle zwei Wochen
  • Altglascontainer

 

Verwendung der Hausmüllgebühren 2023

Mit den Hausmüllgebühren werden die nachfolgend dargestellten Kostenblöcke finanziert:
(zum Vergrößern bitte anklicken)

Wissenswertes zum Gebührenbescheid

Dauergebührenbescheide im Ortenaukreis

Der Ortenaukreis erhebt die Abfallgebühren per Dauerbescheid. Ein Dauerbescheid gilt ab Erstellung auch für die Folgejahre. Erst wenn Änderungen bei den Abfallbehältern vorgenommen werden oder sich die Abfallgebühren oder die Eigentumsverhältnisse ändern, erlischt die Gültigkeit und es wird ein neuer Dauergebührenbescheid erstellt.

Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren Erläuterungen zum Dauergebührenbescheid.

 

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