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Grundstückseigentümer/innen und Hausverwaltungen?

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Weniger Abfall - niedrigere Gebühren

Das Gebührensystem bietet Anreiz zur Abfallvermeidung

Im Ortenaukreis errechnet sich die Abfallgebühr ausschließlich nach der Anzahl und Größe der Grauen Tonnen/Container, die der Grundstückseigentümer bestellt. Eine Grundgebühr pro Person gibt es bereits seit dem Jahr 2001 nicht mehr. 
Mit der Anfang des Jahres zu bezahlenden Jahresabfallgebühr ist allerdings nicht nur die vierzehntägige Leerung dieser Abfallbehälter bezahlt. Es sind noch weitere Leistungen darin enthalten. Der Bürger erhält für seine Jahresabfallgebühr das folgende Leistungsangebot:

  • Leerung der Grauen Tonnen/Container alle zwei Wochen
  • Leerung der Grünen Tonne alle drei Wochen
  • 1x pro Jahr Sperrmüllabholung
  • 1x pro Jahr Strauchgutabholung

Weiterhin hat jeder Einwohner des Ortenaukreises die Möglichkeit, zusätzlich und ohne weitere Gebühren, ganzjährig bei Deponien mit Wertstoffhöfen oder anderen Sammelstellen folgende Abfälle aus Haushalten anzuliefern:

  • Elektro-/Elektronikaltgeräte
  • Problemmüll
  • Sperrmüll
  • Metallschrott
  • Grünabfälle
  • Papier/Pappe/Kartonagen aus Haushalten
  • Ausgewählte Hartkunststoffe aus PE u. PP zur stofflichen Verwertung
  • Flaschenkorken
  • Haushaltsbatterien
  • CDs / DVDs

Außerdem können im Ortenaukreis ohne zusätzliche Gebühren - weil über die Dualen Systeme (z. B den Grünen Punkt) finanziert - Flaschen und Gläser über Glascontainer und Leichtverpackungen über den Gelben Sack entsorgt werden.

Verwendung der Hausmüllgebühren 2023

Mit den Hausmüllgebühren werden die nachfolgend dargestellten Kostenblöcke finanziert:
(zum Vergrößern bitte anklicken)

Wissenswertes zum Gebührenbescheid

Dauergebührenbescheide im Ortenaukreis

2021 wurde der Dauergebührenbescheid im Ortenaukreis eingeführt.
Der jetzt für 2023 verschickte Jahresabfallgebührenbescheid gilt nicht nur für das Jahr 2023. Er gilt auch für 2024 und die Folgejahre. Erst wenn Änderungen bei den Abfallbehältern vorgenommen werden oder sich die Abfallgebühren oder die Eigentumsverhältnisse ändern, erlischt die Gültigkeit des Dauergebührenbescheids. Dann wird ein neuer Dauergebührenbescheid erstellt und versendet.

Alles, was Sie über den Dauergebührenbescheid wissen müssen, finden Sie in dem folgenden PDF-Dokument.

 

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