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Mehrwegpflicht
MEHR ABFALLVERMEIDUNG DURCH DIE NEUE MEHRWEGANGEBOTSPFLICHT
In Deutschland entstehen täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch To Go-Einwegverpackungen. Dies führt zu vielfältigen Problemen: zum einen werden Einwegverpackungen nur sehr kurz genutzt und verbrauchen somit unnötig viele Ressourcen, zum anderen landen sie nach ihrer Verwendung oft auf den Straßen, in der Landschaft oder Gewässern, sodass sie auch langfristig die Umwelt verschmutzen und in den Städten zu hohen Reinigungskosten beitragen. Um diese Situation zu verbessern, wurde im Juli 2021 ein neues Verpackungsgesetz verabschiedet, in dem eine Mehrwegpflicht für Takeaway-Lösungen verankert ist. Die Pflicht, ein Mehrwegangebot zu machen, gilt seit dem 1. Januar 2023 bundesweit.
MEHRWEGSYSTEME BIETEN VORTEILE
Ein Mehrwegsystem bietet viele Vorteile gegenüber der Einwegverpackung. An erster Stelle stehen die ökologischen Vorteile. Mehrwegverpackungen sind ressourcenschonend und verursachen weniger Abfall. Zudem bieten Mehrwegsysteme mit auslaufsicheren Behältern eine gute Möglichkeit, Lebensmittel frisch zu halten und sicher zu transportieren. Die Vorteile für die Umwelt, uns Menschen und die Gesellschaft liegen somit klar auf der Hand.
WIR MACHEN DEN DECKEL DRAUF
Um den Schritt ins Mehrwegsystem zu unterstützen, hat der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zusammen mit der Tourismus-Abteilung des Ortenaukreises die Mehrweg-Aktion „Wir machen den Deckel drauf“ ins Leben gerufen. Es wurde ein Becherdeckel in einem individuellen Ortenaukreis-Design entwickelt, welcher Betriebe motivieren sollte, frühzeitig ein Mehrwegangebot einzuführen. Es handelt sich um einen Mehrwegdeckel, passend zu allen Bechermodellen der Firma RECUP. Für eine Zusammenarbeit mit RECUP hat sich der Ortenaukreis entschieden, da sich bereits etliche Unternehmen im badischen Raum an dieses System angeschlossen haben und das System auch weit über die Region hinaus funktioniert. Der Ortenaukreis verschenkt die Deckel an alle teilnehmenden Betriebe. Wie Sie Ihre Deckel erhalten, erfahren Sie hier.
DIE REGELN ZUR MEHRWEGANGEBOTSPFLICHT
Informationen zur Mehrwegangebotspflicht finden Sie in einem Infoblatt des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft sowie in einer Information des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
zum Merkblatt des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
zum Merkblatt des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg