Immer noch das Beste
Jetzt NEU: Behälteränderung im Kundenportal ab sofort möglich
Grundstückseigentümer/innen und Hausverwaltungen haben nun auch die Möglichkeit, Behälteränderungen über das Kundenportal zu beantragen. Zudem lassen sich aktuelle Verträge verwalten, Gebührenbescheide abrufen, Sepa-Lastschriftmandate erteilen und vieles mehr.
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Ortenauer Warentauschtag
immer am zweiten Samstag im März und Oktober -
nächster Termin am 11. Oktober 2025
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM WARENTAUSCHTAG
Der Ortenauer Warentauschtag wurde im Frühjahr 1994 aus einer Idee verschiedener Bürgerinitiativen geboren. Die Veranstaltung, die sich längst etabliert hat, findet zwei Mal im Jahr statt, jeweils am zweiten Samstag im März und Oktober. Immer an mehreren Orten und immer zur gleichen Zeit.
Mit Unterstützung der Abfallwirtschaft des Ortenaukreises und einigen Bürgermeisterämtern werden die Warentauschtage von Bürgerinitiativen und Vereinen vor Ort organisiert.
Veranstaltungsorte für Warentauschtage sind:
- Achern-Mösbach (nur März)
- Appenweier-Nesselried (nur Oktober)
- Ettenheim
- Haslach im Kinzigtal
- Lahr (ab Oktober 2024)
- Schutterwald
WAS WIRD ANGENOMMEN?
Sinn des Warentauschtages ist es, für funktionsfähige Gebrauchsgegenstände, für die der derzeitige Besitzer keine Verwendung mehr hat, die aber für die Müllabfuhr viel zu schade sind, einen neuen Besitzer zu finden.
Typische Warentauschtagartikel sind Geschirr, Gläser, Besteck, Küchengeräte, Kochtöpfe, Spielzeug, Taschen, Körbe, Rucksäcke, Aktentaschen, Ziergegenstände, Stühle, Kleinmöbel, Bücher, Schlittschuhe, Inliner, Schlitten, Werkzeug, Bastelbedarf, Bücher, Spiele, Schallplatten, Elektrogeräte, Dreiräder und vieles mehr.
NICHT ANGENOMMEN WERDEN:
- verschmutzte oder beschädigte Gegenstände
- sehr alte Elektro- und Elektronikgeräte (vor allem alte Bildschirme und Drucker)
- verschmutzte oder defekte Kleidungsstücke
- Autoreifen
- Ski und Skizubehör
- Matratzen, Federbetten und Teppiche
- Videokassetten und DVDs



EINMALIGER MITNAHMEPREIS VON 3 EURO
Wem etwas gefällt, der kann mitnehmen so viel er tragen kann, egal ob er etwas gebracht hat oder nicht. Wer etwas mitnimmt, zahlt einen einmaligen Mitnahmepreis von insgesamt drei Euro pro Person. Und jeder darf natürlich etwas bringen, unabhängig davon, ob er etwas mitnehmen möchte oder nicht. Die Annahme der gebrauchten Gegenstände ist dabei grundsätzlich kostenlos.
Die Warenannahme ist jeweils von 13:00 bis 14:45 Uhr, die Warenabgabe von 15:00 bis 16:00 Uhr.

