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Deponiegebühren bei Direktanlieferung von Abfällen
Nach der aktuellen Abfallwirtschaftssatzung (Stand: 1. Januar 2023) gelten für Direktanlieferungen von Abfällen auf den Entsorgungsanlagen des Ortenaukreises folgende Gebührensätze
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Abfallart | Gebühr bei Anlieferung 2023 |
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Siedlungsabfall | 237,- EUR/t |
unverwertbare Gewerbeabfälle | Wird seit 01.05.05 nicht mehr angenommen1) |
Asbestabfall | 108,- EUR/t |
Dämmmaterial aus künstlich hergestellten Mineralfaserprodukten (KMF) | 157,- EUR/t |
Unverwertbare mineralische Abfälle ( z. B. Gießereialtsande, unverwertbarer Bauschutt, Gipsabfälle, Putz, ausgehärteter Zement ) sowie kontaminierter Erdaushub soweit dieser nach vorheriger Überprüfung auf einer Deponie der Klasse II ablagerungsfähig ist | 99,- EUR/t |
Rechengut und Sandfang (gewaschen und gepresst) | Wird seit 01.05.05 nicht mehr angenommen1) |
Industrieschlamm | Wird seit 01.05.05 nicht mehr angenommen1) |
Erdaushub, angeliefert auf einer Erdaushubdeponie | 12,- EUR/m3 ab 1.4.2023 16,- EUR/m3 |
Verwertbarer Bauschutt, angeliefert auf einer Erdaushubdeponie | 24,- EUR/m3 |
Altholz (Kategorie A I – A III) | 24,- EUR/m3 |
Altholz (Kategorie A IV) | 168,- EUR/t |
Strauch- und Heckenschnitt, der nicht aus Hausgärten stammt | 8,- EUR/m3 |
Wurzelstöcke | 31,- EUR/m3 |
PKW-Reifen (ohne Felgen) | 3,- EUR/Stück |
PKW-Reifen (mit Felgen) | 5,- EUR/Stück |
LKW-Reifen (ohne Felgen) | 27,- EUR/Stück |
LKW-Reifen (mit Felgen) | 36,- EUR/Stück |
Bei der Gebührenerhebung nach Kubikmetern wird bei Anlieferung bis zu 0,5 m³ der halbe Gebührensatz erhoben.
1) Wenden sie sich bitte an: Mittelbadische Entsorgungs-und Recyclingbetriebe (MERB)
Wichtige Hinweise
Die Anlieferung der Abfälle zu den Entsorgungsanlagen kann durch den Betrieb selbst erfolgen oder durch die Beauftragung gewerblicher Abfuhr- und Containerdienste.
Bei gemischter Anlieferung der aufgeführten Abfallarten wird die jeweils höhere Benutzungsgebühr für die gesamte Menge erhoben! Achten Sie deshalb auf eine sortenreine Anlieferung.
Kundenberatung
Weitere Auskünfte zur Einstufung spezieller Abfallstoffe erteilt die Abfallberatung: