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Geschäftsmüllgebühren
Die Geschäftsmüllgebühren im Ortenaukreis sind abhängig von der Größe und Anzahl der Geschäftsmüllbehälter (Graue Tonne mit blauem Deckel oder Container).
Die Anmeldung der Behälter kann beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis nur durch den Hauseigentümer/Hausverwalter erfolgen.
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Behältergröße | Abfuhrzeitraum | Jahresgebühr 2021/22 |
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35 Liter-Tonne | 14-täglich | 73,- EUR |
60 Liter-Tonne | 14-täglich | 106,- EUR |
80 Liter-Tonne | 14-täglich | 133,- EUR |
120 Liter-Tonne | 14-täglich | 186,- EUR |
240 Liter-Tonne | 14-täglich | 346,- EUR |
770 Liter-Großbehälter | 14-täglich - einschließlich Miete | 1.132,- EUR |
770 Liter-Großbehälter | 14-täglich - ohne Miete, da Eigentum | 1.109,- EUR |
770 Liter-Großbehälter | wöchentlich - einschließlich Miete | 2.410,- EUR |
770 Liter-Großbehälter | wöchentlich - ohne Miete, da Eigentum | 2.387,- EUR |
1,1 m³-Großbehälter | 14-täglich - einschließlich Miete | 1.623,- EUR |
1,1 m³-Großbehälter | 14-täglich - ohne Miete, da Eigentum | 1.590,- EUR |
1,1 m³-Großbehälter | wöchentlich - einschließlich Miete | 3.469,- EUR |
1,1 m³-Großbehälter | wöchentlich - ohne Miete, da Eigentum | 3.436,- EUR |
Wichtige Hinweise
Erstbestellungen, sowie Änderungen oder Abmeldungen der vorhandenen Abfallbehälter sind während des Jahres nur von Monat zu Monat möglich. Die Auslieferung, der Tausch bzw. die Abholung der Tonnen erfolgt in der Regel binnen 14 Tagen.
Der genaue Liefer- bzw. Austauschtermin für Ihre Abfallbehälter wird Ihnen nach Eingang Ihrer Bestellung mitgeteilt. Anzahl und Größe - sowie bei den Großbehältern (770 Liter / 1,1 m³) auch der Abfuhrrhythmus- können selbst gewählt werden. Eine Behälteränderung pro Kalenderjahr ist kostenlos. Für jede weitere Änderung fällt eine Gebühr in Höhe von 15.- EUR pro Änderungsvorgang an. Bei gelegentlich höherem Müllaufkommen können Rote Zusatzmüllsäcke (50 Liter Füllmenge) bei den Gemeinden/Ortsverwaltungen für 3,70 EUR je Zusatzmüllsack gekauft und befüllt bei der Abfuhr der Grauen Tonne bereit gestellt werden.
Die Eigentümer angrenzender Grundstücke können auf Antrag Geschäftsmülltonnen gemeinsam anmelden und benutzen (sogenannte „Nachbarschaftstonne").
Die Abfallbehälter sind dem jeweiligen Grundstück zugeordnet und dürfen bei einem Umzug nicht mitgenommen werden.
Kundenberatung
Ergeben sich hierzu Rückfragen, steht Ihnen die Kundenberatung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.