Jetzt NEU: Behälteränderung im Kundenportal ab sofort möglich

Grundstückseigentümer/innen und Hausverwaltungen haben nun auch die Möglichkeit, Behälteränderungen über das Kundenportal zu beantragen. Zudem lassen sich aktuelle Verträge verwalten, Gebührenbescheide abrufen, Sepa-Lastschriftmandate erteilen und vieles mehr.

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Nur gut erhaltene Alttextilien gehören in die Altkleidercontainer

Defekte, verschmutzte und nasse Textilien in die Graue Tonne

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien. Ziel ist es, die Wiederverwendung oder ein Recycling der Textilien zu ermöglichen. Defekte, ver¬schmutzte oder nasse Alt¬textilien sind nicht mehr recyclingfähig und somit unbrauchbar für eine weitere Wiederverwertung. Deshalb gehören sie, wie in der Ver¬gangen¬heit auch, weiterhin in den Restmüll.

Aufgrund unterschiedlicher Berichterstattungen in den Medien gibt es allerdings eine gewisse Verunsicherung in der Bevölkerung. „Immer wieder erreichen uns Nachfragen, wie Altkleider richtig entsorgt werden müssen“, berichtet Carolin Schneider, Projektverantwortliche beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis und erklärt, dass sich auch durch die neue Regelung in der Praxis gar nichts geändert hätte: „Gut erhaltene Textilien gehören in die Alttextiliencontainer, alles was verschmutzt und kaputt ist, muss über die Graue Restmülltonne entsorgt werden.“ Nur so wird sichergestellt, dass die Textilien in den Alttextiliencontainern einer Wiederverwertung zugeführt werden können.

Was gehört in den Container für Alttextilien?
-    Oberbekleidung (auch Leder, Pelze) und Unterwäsche
-    Schuhe paarweise gebündelt 
-    Accessoires (Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe)
-    Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke
-    Bettwaren: Daunendecken und Kissen
-    Heimtextilien: Bett- und Tischwäsche, Waschlappen, Handtücher, Dekorstoffe, Decken, Gardinen und Vorhänge
-    Stoff- und Plüschtiere
Nicht zu den Alttextilien zählen:
-    stark beschädigte Textilien (z. B. löchrige oder stark zerfetzte Kleidung)
-    stark verschmutzte Textilien (z. B. mit Öl, Farbe oder anderen Substanzen verschmutzte Kleidung)
-    nasse Textilien
-    Polstermöbelstoffe und Schaumstoffe
-    Matratzen, Matratzenbezüge und Steppdecken
-    Teppiche und Teppichboden
-    Stoff- und Nähreste / zerschnittene Textilien
-    Bekleidung, Schuhe und Stoff-/Plüschtiere mit fest eingebauten elektrischen Funktionen

Mehr Informationen zu Alttextilien finden Sie unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de oder in der AbfallApp Ortenaukreis. Weitere Fragen beantwortet auch die Abfallberatung unter 0781 805 9600 oder per E-Mail an abfallberatung@ortenaukreis.de.