Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis empfiehlt allen gebührenpflichtigen Grundstückseigentümern, die Möglichkeit des komfortablen und sicheren Gebühreneinzugs zu nutzen. „Sie müssen dann nicht mehr an die pünktliche Überweisung der Müllgebühren denken und können Mahnungen und dadurch entstehende Kosten vermeiden“, so Günter Arbogast, Geschäftsführer des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft.
Das Landratsamt zieht die Abfallgebühren bei Fälligkeit aufgrund des SEPA-Lastschriftmandats vom Bankkonto der Grundstückseigentümer ein. Der für das SEPA-Basislastschriftmandat erforderliche Vordruck ist unter
www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de im Bereich „Formulare & Infothek“ abrufbar oder kann telefonisch unter 0781 805 6000 sowie per E-Mail an abfallwirtschaft@ortenaukreis.de kostenlos angefordert werden.