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Bestimmte Elektro- und Elektronikgeräte können seit Juli im Supermarkt abgegeben werden

Supermärkte, Lebensmitteldiscounter und größere Drogeriemärkte, die dauerhaft oder regelmäßig Elektrogeräte verkaufen, sind seit dem 1. Juli 2022 neben Elektrohändlern zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Das schreibt die aktuelle Novellierung des Elektrogesetzes vor. Ziel ist es, die Sammelquote zu verbessern und mehr Geräte mit ihren wertvollen Ressourcen zu recyceln.

„Wir begrüßen die neue Regelung, da sie die Anzahl der Rückgabestellen erhöht und so noch mehr Geräte einer Verwertung zugeführt werden können“, so Michael Lehmann vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis.
Seit dem 1. Juli 2022 sind neben Geschäften mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern auch Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Dies gilt für alle Supermärkte, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.

Beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes muss der Handel ein Altgerät der gleichen Geräteart unentgeltlich zurücknehmen. Darüber hinaus muss der Handel – auch wenn kein neues Gerät gekauft wird -  Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurücknehmen. Die Rücknahme ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Alte Elektro- und Elektronikgeräte können weiterhin auch kostenlos bei den Wertstoffhöfen des Ortenaukreis abgegeben werden. Geräte bis zur Größe eines Fernsehers werden zusätzlich auch bei der regelmäßigen Problemstoffsammlung gebührenfrei angenommen.

Weitere Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott erhalten Sie bei der Abfallberatung des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter 0781 805-9600 oder unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de.