Baustellen lassen sich nicht vermeiden. Leider sind häufig Verkehrsbeeinträchtigungen mit Umleitungen die Folge. Oftmals sind Baustellen auch für Müllfahrzeuge problematisch, die während der Bauphase manche Grundstücke nicht anfahren können. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft rät allen Betroffenen, dies bei der Bereitstellung von Mülltonnen, Gelben Säcken oder Sperrmüll zu berücksichtigen.
„Selbst wenn es mit dem Pkw möglich wäre, über teils unbefestigten Untergrund zu seinem Grundstück zu gelangen – ein tonnenschweres Entsorgungsfahrzeug kann das nicht. Oft reicht auch die eingeschränkte Fahrbahnbreite oder der Abbiegeradius für das Einfahren in die Straße nicht aus“, erklärt Brigitte Haas, Abfallberaterin beim Ortenaukreis. Müllfahrzeuge dürfen grundsätzlich nur auf Fahrwegen oder Bereichen betrieben werden, die ein sicheres Fahren ermöglichen. Die Abfallbehälter beziehungsweise Sperrmüllteile müssen während der Baustellenzeit an eine für das Abfuhrfahrzeug gefahrlos anfahrbare Verkehrsstelle gebracht werden.
Auskunft über die Dauer der Einschränkungen bei Baustellen sowie über eventuelle Regelungen zur Abfallabfuhr geben die ausführenden Baufirmen und die Städte oder Gemeinden.
Bei Fragen rund um die Abfallentsorgung gibt es mehr Informationen unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de, in der AbfallApp Ortenaukreis oder bei der Abfallberatung unter Telefon 0781 805 9600.