Jetzt NEU: Behälteränderung im Kundenportal ab sofort möglich

Grundstückseigentümer/innen und Hausverwaltungen haben nun auch die Möglichkeit, Behälteränderungen über das Kundenportal zu beantragen. Zudem lassen sich aktuelle Verträge verwalten, Gebührenbescheide abrufen, Sepa-Lastschriftmandate erteilen und vieles mehr.

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Abfall hat im Wald nichts zu suchen

Wilde Müllablagerungen sind kein Kavaliersdelikt

Der Wald ist beliebter denn je – längst ist die gesundheitsfördernde Wirkung von Waldaufenthalten kein Geheimnis mehr. Auch die vielseitigen Ortenauer Wälder sind stark frequentierte Erholungs- und Freizeitorte für Wanderer, Spaziergänger und Sportler. „Leider hinterlassen viele Menschen im Wald auch unübersehbare Spuren, die nicht nur den Anblick unberührter Natur stören, sondern für den Wald ernstzunehmende Folgen haben können“, gibt Hans-Georg Pfüller, Leiter des Amts für Waldwirtschaft des Ortenaukreises zu bedenken. Kippen, Zigarettenschachteln, Plastikflaschen und anderer Verpackungsmüll, Autoreifen, Bauschutt, Sperrmüll und gefährliche Abfälle wie Altöl und -farben – es gibt fast nichts, das nicht auch regelmäßig in den Wäldern gefunden wird.

Wer jedoch seinen Müll achtlos im Wald wegwirft oder gar bewusst illegal dort entsorgt, anstatt ihn ordnungsgemäß daheim zu sortieren oder zu einem Wertstoffhof zu bringen, gefährdet unser Trinkwasser und das Ökosystem Wald und riskiert ein Bußgeld oder Strafverfahren. Denn aus Kunststoffen wird durch Wind und Sonne Mikroplastik und aus Bauschutt kann durch Regen Gips ausgewaschen werden. Zudem gelangen chemische Bestandteile und Giftstoffe wie sie z.B. in Altöl und -farben enthalten sind, ins Grundwasser und gefährden damit Menschen, Tiere und Pflanzen. Aber auch Grünabfälle aus dem heimischen Garten beeinträchtigen den Wald. Sie können für die Ausbreitung gebietsfremder Arten, sogenannte Neophyten, sorgen und heimische Arten verdrängen.

„Wilde Müllablagerungen oder die Vermüllung der Landschaft, das sogenannte Littering, sind längst keine Kavaliersdelikte mehr: Wer erwischt wird, muss mit empfindlichen Bußgeldern oder gar mit einem Strafverfahren rechnen“, so der Leiter des Amts für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrechts des Ortenaukreises Maximilian Ganninger. Er meint: „Der Schutz unserer Umwelt sollte für jeden Menschen eine Selbstverständlichkeit darstellen.“
Im bestehenden Bußgeldkatalog sind Umweltbelange mit aufgenommen. Auch haben etliche Kommunen ihre örtlichen Polizeiverordnungen mit entsprechenden Tatbeständen an den Bußgeldkatalog angepasst. 
Günstiger ist immer die richtige Entsorgung. „Der Ortenaukreis nimmt auf seinen Wertstoffhöfen verschiedenste Abfallarten an, viele der aufgefundenen Abfälle können sogar kostenlos entsorgt werden. Und für gefährliche Abfälle, wie beispielsweise Altöl, Farben oder Lacke, gibt es eine kostenlose Problemstoffsammlung“, ergänzt Günter Arbogast, Geschäftsführer des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis. Alle Infos zur richtigen Entsorgung gibt es auf der Internetseite www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de, in der AbfallApp oder auf der Rückseite des Abfallkalenders.

„Unsere Wälder sind vom Klimawandel geschwächt. Gerade jetzt ist es wichtig, dass wir rücksichtsvoll und sorgsam mit der Natur umgehen. Helfen Sie mit und entsorgen Sie Ihren Abfall an den dafür vorgesehenen Plätzen“, appelliert Amtsleiter Pfüller an alle Menschen, die den Wald besuchen.