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Was passiert mit Grünabfällen

Grünabfälle werden auf zahlreichen Deponien des Kreises angenommen. Grünabfälle aus Hausgärten sind grundsätzlich kostenlos anzunehmen. Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 2, Ziffer 5 der Abfallwirtschaftssatzung des Landratsamtes Ortenaukreis. Werden die Abfälle gewerblich angeliefert, ist davon auszugehen, dass sie nicht aus Hausgärten stammen und somit gebührenpflichtig sind.

Ausnahmen von dieser Regelung sind nur möglich durch schriftliche Erklärung des Abfallerzeugers (PDF-„Erklärung zur Herkunft der Grünabfälle“) oder durch persönliche Erklärung des Abfallerzeugers beim Deponiepersonal.

Nach dem Häckseln der Grünabfälle auf den Deponien wird das Häckselgut in Kompostierungsanlagen geliefert. Nach einer Siebung wird das Feinmaterial kompostiert und Grobmaterial energetisch verwertet.

Weitere Infos in Abfälle von A-Zett / Grünabfälle