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Grundstückseigentümer/innen und Hausverwaltungen?

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre aktuellen Verträge zu verwalten, Gebührenbescheide abzurufen und vieles mehr.


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Wenn das Haus verkauft oder vererbt wurde

Wenn das Haus verkauft, vererbt oder übergeben wurde, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Möglichkeit:

Der neue Eigentümer möchte die vorhandenen Abfallbehälter (lückenlos) übernehmen. Die Umstellung ist nur monatlich möglich. Bitte teilen Sie uns hierzu den Zeitpunkt des Wechsels sowie die Kontaktdaten des neuen Eigentümers mit.

2. Möglichkeit:

Der neue Eigentümer benötigt weiterhin Abfallbehälter, möchte aber das Behältervolumen ändern. Die Umstellung ist nur monatlich möglich. Bitte teilen Sie uns hierzu den Zeitpunkt des Wechsels, die Kontaktdaten des neuen Eigentümers sowie die gewünschte Behältergröße und -anzahl mit.

3. Möglichkeit:

Es werden vorerst keine Abfallbehälter auf dem Grundstück benötigt (z.B. wegen Leerstand, Renovierung usw.). Bitte teilen Sie uns hierzu mit, ab wann der komplette Abzug der Abfallbehälter (Graue Tonne und Grüne Tonne) erfolgen kann.

Gerne können Sie uns dies mit dem untenstehenden Formular für den Eigentümerwechsel per Post, E-Mail oder Fax mitteilen.

Eigentümerwechsel

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Abfallgebühren & Behälterbestellung
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Kundenberatung

Ergeben sich hierzu Rückfragen, steht Ihnen die Kundenberatung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.