Entsorgungsunternehmen für Nachtspeicheröfen
Asbesthaltige und asbestfreie Nachtspeicheröfen dürfen nur über zugelassene Entsorgungsunternehmen entsorgt werden.
Asbesthaltige Nachtspeicheröfen (in der Regel bis Baujahr 1980) dürfen nicht zerlegt werden, denn beim Zerlegen eines alten, asbesthaltigen Nachtspeicherofens werden Asbestfasern freigesetzt.
Auch asbestfreie Nachtspeicheröfen können nur über zugelassene Fachfirmen entsorgt werden. Denn deren Speichersteine sind - wie die von asbesthaltigen Nachtspeicheröfen auch - in der Regel mit Chrom (VI) belastet. Chrom (VI) wird als krebserzeugend und erbgutverändernd eingestuft und ist seit 2006 in Elektrogeräten verboten. Die Belastung der Speichersteine mit Chrom (VI) ist so hoch, dass diese nur in einem speziellen und aufwändigen Verfahren entsorgt werden können.
Hinweis: Wenn asbesthaltige Nachtspeicheröfen unsachgemäß in Wohnungen zerlegt werden, dann ist die Belastung mit Asbestfasern noch nach Monaten nachweisbar. Die Fasern setzen sich z. B. in Teppichböden, an Tapeten, hinter Schränken oder an Fußbodenleisten und in sonstigen Ritzen fest.
Derjenige, der die unsachgemäße Zerlegung durchgeführt oder beauftragt (und somit die Freisetzung der Asbestfasern verursacht) hat, ist selbstverständlich für alle Folgen verantwortlich.
Der Nachweis der Belastung der Wohnung bzw. des Zimmers ist zwar teuer, aber technisch gut zu bewerkstelligen.
Ausbau- und Entsorgungsfirmen mit (teilweiser) Kostenübernahme durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis für Nachtspeicheröfen aus Privathaushalten
Entsorgungsunternehmen außerhalb des Ortenaukreises
Geislingen, Gedemo GmbH
07331 9889-0 | 07331 9889-25 | info@gedemo.de |
www.gedemo.de |
Steigerstr. 7, 73312 Geislingen, |
Die Firma Gedemo aus Geislingen ist darauf spezialisiert, Nachtspeicheröfen aus dem Gebäude zu holen und fachgerecht zu entsorgen.
Bei Beauftragung der Firma Gedemo trägt der Kunde die Kosten für den Ausbau, die sachgerechte Verpackung sowie die anfallenden Transportkosten. Wobei sich die Firma Gedemo darum bemüht, Sammeltransporte im Ortenaukreis zusammenzustellen.
Die reinen Entsorgungskosten für Nachtspeicheröfen aus Privathaushalten dagegen werden vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis getragen.
Wenn Kunden in der Lage sind, Ihre Nachtspeicheröfen selbst aus dem Gebäude zu transportieren, bietet Gedemo auch eine preisgünstigere Variante „Abholung ab Bordsteinkante“ an.
Entsorgungsunternehmen im Ortenaukreis
Nachtspeicheröfen können nach fachgerechtem Ausbau, z.B. durch eine Elektrofirma, bei den Firmen August Leber, Rohstoffe Handels GmbH in Offenburg und Franz Schwarz, Containerdienst in Renchen kostenlos angeliefert werden, da der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis die Entsorgungskosten für Nachtspeicheröfen aus Privathaushalten übernimmt.
Offenburg
Rohstoffe Handelsgesellschaft mbH
Am Güterbahnhof 22
77652 Offenburg
0781 9260-0 |
0781 9260-20 |
info@leberrohstoffe.com |
Renchen
Klingelmatt 2
77871 Renchen
07843 7888 |
07843 8387 |
info@schwarzrecycling.de |
Anlieferbedingungen
- die Geräte müssen abgeklebt und staubdicht in Folien verpackt sein
- die Geräte dürfen nicht zerlegt sein
- die Geräte müssen auf Paletten angeliefert werden, liegend, mit der Lüftungsöffnung nach oben
Vor der Anlieferung sollten die genauen Anlieferbedingungen und –zeiten mit der Entsorgungsfirma abgesprochen werden.

Beispiel für staubdicht mit Folien verpackte und abgeklebte Nachtspeicheröfen auf Paletten.
Für Rückfragen und weitere Informationen:
Landratsamt Ortenaukreis, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
0781 805-9605 | E-Mail: stefan.weiler@ortenaukreis.de |
Ansprechpartner: Herr Weiler |
Landratsamt Ortenaukreis
0781 805-9615 | E-Mail: michael.lehmann@ortenaukreis.de |
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Ansprechpartner: Herr Lehmann |
0781 805-9600 | E-Mail: abfallwirtschaft@ortenaukreis.de |
Abfallberatung |
Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften, die beim Ausbau/Demontage der Geräte zu beachten sind, können ebenfalls beim Landratsamt Ortenaukreis erfragt werden.
Landratsamt Ortenaukreis
0781 805-9818 oder -9907 | http://www.ortenaukreis.de |
Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht |
Stand: 01/2019