Abfälle von A bis Zett - insbesondere Abfälle aus Privathaushalten
- Jägerzaun
Entsorgung:
Jägerzäune gehören zum belasteten Altholz (A IV Holz) und können auf Wertstoffhöfen, die belastetes Altholz (A IV-Holz) annehmen, gegen Gebühr angeliefert werden.
- Joghurtbecher