Abfälle von A bis Zett - insbesondere Abfälle aus Privathaushalten
- EDV-Geräte
Entsorgung:
EDV-Geräte können auf Wertstoffhöfen, die Elektro-/Elektronikschrott annehmen oder bei der Problemstoffsammlung kostenlos abgegeben werden.
- Egge
Entsorgung:
Ausgediente Eggen, Pflüge, leere, aufgetrennte Fässer und anderer Metallschrott aus der Landwirtschaft kann auf Wertstoffhöfen, die Metallschrott annehmen, gebührenfrei abgegeben werden.
Eggen, Pflüge und Metallfässer werden bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen.
- Eierkocher
Entsorgung:
Eierkocher können auf Wertstoffhöfen, die Elektro-/Elektronikschrott annehmen oder bei der Problemstoffsammlung kostenlos abgegeben werden.
- Eierkohlen
Entsorgung:
siehe Kohlebrikett und Eierkohlen
- Einwegspritzen aus Privathaushalten
Entsorgung:
Einwegspritzen aus Privathaushalten können über die Problemstoffsammlung entsorgt werden.
Hinweis: Bei einer Entsorgung über die Problemstoffsammlung müssen die Einwegspritzen, aus Gründen des Gesundheitsschutzes, in speziellen bruch- und stichfesten Kanülen-Sammelbehältern abgegeben werden.
Eine Entsorgung über die Graue Tonne ist ebenfalls möglich.
Einwegspritzen dürfen nicht über den Gelben Sack entsorgt werden.
- Einwegspritzen aus Arztpraxen
Entsorgung:
Spritzen, Skalpelle, Kanülen und sonstige spitzen Gegenstände, die in Arztpraxen anfallen, dürfen seit dem 1. Juni 2006 nicht mehr über die Graue Tonne entsorgt werden.
Sie müssen bei der Problemstoffsammlung abgegeben oder über gewerbliche Entsorgungsunternehmen entsorgt werden.
Diese problematischen Abfälle dürfen nach den Vorgaben des Gesundheitsschutzes innerbetrieblich nur in speziellen bruch- und stichfesten Kanülensammelbehältern gesammelt werden, bevor sie entsorgt werden.
Diese Art der Verpackung ist zwingende Voraussetzung für die Abgabe bei der Problemstoffsammlung oder der Abholung durch ein privates Entsorgungsunternehmen.
- Elektrofahrrad-Akku
- Elektroroller ohne Sitz
Entsorgung:
Elektroroller (E-Scooter, Elektro Scooter) ohne Sitz können auf Wertstoffhöfen, die Elektro-/Elektronikschrott annehmen kostenlos abgegeben werden.
- Elektro- und Elektronikschrott
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Entsorgung:
Infobroschüre "Unsere Elektrogeräte"
Die Infobroschüre "Unsere Elektrogeräte / Wertstoffe aus Elektrogeräten" des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Ansehen und Ausdrucken finden Sie hier.
Im Jahr 2005 trat das Elektro- und Elektronikgerätegesetz erstmalig in Kraft. Es schrieb vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben können.
Im Ortenaukreis wurde dies schon lange vorher so gehandhabt, denn seit 1989 sind Kühl- und Gefriergeräte und seit 1995 alle anderen Elektro-/Elektronikgeräte von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.
Im Ortenaukreis können Elektro- und Elektronikgeräte auf Wertstoffhöfen, die Elektro-/Elektronikschrott annehmen, kostenlos abgegeben werden.
Zudem werden Elektro- und Elektronikkleingeräte bis zur Größe eines Staubsaugers oder Fernsehgerätes auch bei der Problemstoffsammlung kostenlos angenommen.
Diese angegebenen Entsorgungswege gelten für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus Privathaushalten und sonstigen Herkunftsbereichen (z. B. Gewerbe), soweit die Beschaffenheit und Menge der anfallenden Altgeräte mit den üblicherweise in Privathaushalten anfallenden Geräten vergleichbar sind.
Größere Mengen an Altgeräten aus Gewerbe und anderen Herkunftsbereichen müssen über gewerbliche Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen entsorgt werden.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz wurde bereits mehrfach (zuletzt 2018) geändert.
Was passiert mit alten Elektrogeräten?
Welche Elektro-/Elektronikgeräte werden angenommen
- Armbanduhren (elektronische)
- Bildschirme, Bräunungsgeräte (kleine), wie z. B. Gesichtsbräuner, Bügelautomaten, Bügeleisen, Bügelmaschinen
- Diktiergeräte, Dunstabzugshauben
- Eierkocher, Elektroboiler (bis max. 10 Liter), Elektrogrill, Elektroherde, Elektropumpen, Elektrorasenmäher, Elektroroller ohne Sitz, Elektrowerkzeuge, wie z. B. Bohrmaschinen und Bohrschrauber usw.
- Fernsehgeräte, Föne, Fritteusen
- Gartenhäcksler (elektrische), Gefrierschränke, -truhen, Gameboy, Geschirrspülmaschinen
- Handy, Heizdecken, Heizlüfter, Hi-Fi-Geräte, wie z. B. Radios, Kassettenrecorder, Tuner, Verstärker, Plattenspieler, CD-Player, Lautsprecher, MP3-Player usw.
- Kaffeemaschinen, Kaffeemühlen (elektrische), Kinderspielzeug (elektrisches und elektronisches), Klimageräte (nur mobile Klimageräte), Koch- und Heizplatten, Kopiergeräte (Tisch- und Standgeräte), Körperpflegegeräte (elektrische), wie z. B. Bürsten- und Massagegeräte, Kühlschränke
- Ladegeräte, Laptop, Leuchten, Lockenstab
- Medizinische Geräte, wie z. B. elektrische Blutdruckmessgeräte, Mikrowellengeräte, Mobiltelefon, Mundduschen,
- Musikinstrumente (elektrische und elektronische)
- Nähmaschinen, Notebooks
- Ölradiatoren
- Parabolantennen ("Satellitenschüssel"), Personalcomputer mit Peripheriegeräten wie Tastaturen und Drucker
- Photovoltaikmodule (Annahme nur bei a) MERB, Zum Schießstand 13-15, Achern, Tel. 07841 687-0; b) August Leber, Rohstoffhandels-GmbH, Am Güterbahnhof 22, Offenburg, Tel. 0781 9260-0; c) ZAK Ringsheim, Tel. 07822 8946-0)
- Rasierapparate (elektrische)
- Schneid- und Rührgeräte aus dem Haushalt, wie z. B. Mixer, Schreibmaschinen (elektrische), Solarien (Sonnenbänke) aus Privathaushalten - Annahme nur ohne Leuchtstoffröhren, Solartaschenrechner, Solaruhren, Solarradios, Staubsauger
- Solarkollektoren (Röhren- / Plattenkollektoren) für die Warmwasserversorgung von Haushalten können auf den Deponien/Wertstoffhöfen des Ortenaukreises, die Siedlungsabfall annehmen, gebührenpflichtig abgegeben werden.
- Taschenrechner, Tauchsieder, Telefax, Telefon, Tischrechner, Toaster, Tonbandgeräte, Türsprechanlagen
- USB-Stick
- Ventilatoren, Videogeräte, Videokameras,
- Wärmepumpen, Wäscheschleudern, Wäschetrockner, Waschmaschinen, Wasserkocher, Wasserbehandlungsanlagen (Wasserentsalzungsanlage, -enthärtungsanlagen, -entkalkungsanlagen)
- Zahnbürsten (elektrische)
Welche Elektro-/Elektronikgeräte werden nicht angenommen
Die nachstehend aufgeführten Geräte werden bei den Sammelstellen für Elektro-/Elektronikschrott nicht angenommen, sie müssen z.B. über private Entsorgungs- oder Verwertungsunternehmen oder andere Annahmestellen entsorgt werden.
Asbesthaltige und asbestfreie Nachtspeicheröfen
Boiler mit Quecksilberschalter
Zur Zeit einzige Annahmestelle im Ortenaukreis:
REMONDIS, Industrie Service GmbH & Co KG, Niederlassung Rheinau, Salmengrundstr. 4
Tel. 07844/9190-0
Kühltheken aus gewerblichem Bereich müssen über gewerbliche Verwerter entsorgt werden.
Disketten, Video- und Musikkassetten - über die Graue Tonne entsorgen.
CDs und DVDs werden auf Sammelstellen zum Recycling angenommen - ansonsten über die Graue Tonne entsorgen.
Glühbirnen und Halogenbirnen - über die Graue Tonne entsorgen.
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED-Birnen - Annahme nur bei der Problemstoffsammlung.
- Energiesparlampe und Leuchtstoffröhre
Entsorgung:
siehe Lampe
- Erdaushub
Entsorgung:
Erdaushub kann an zahlreichen Erdaushubdeponien gebührenpflichtig abgegeben werden.
Tipp zur Abfallvermeidung:
Den Erdaushub auf dem Grundstück verwerten oder bei der online-Erdaushubbörse kostenlos anbieten.
- Essensreste
Entsorgung:
siehe Speiseabfälle
- Eternit
Entsorgung:
siehe Asbesthaltige Abfälle