Abfälle von A bis Zett - insbesondere Abfälle aus Privathaushalten
- Babybadewanne
- Backform aus Keramik
- Backofenreiniger
Entsorgung:
Backofenreiniger enthalten in Regel aggressive Reinigungsstoffe. Reste von Backofenreinigern müssen über die Problemstoffsammlung entsorgt werden.
- Was sind Problemabfälle / Umgang mit Problemabfällen
- Problemstoffsammeltermine
- Gewerbliche Abfallannahmestellen für Problemabfälle (Gefährliche Abfälle)
- Backpapier
- Badewanne
Entsorgung:
Badewannen zählen, da sie fest mit dem Gebäude verbunden sind, nicht zum Sperrmüll, sondern gehören zu Bau- und Renovierungsabfällen.
Stahlbadewannen können kostenlos auf Wertstoffhöfen die Metallschrott annehmen, Kunststoffbadewannen gebührenpflichtig auf Wertstoffhöfen die Siedlungsabfall annehmen, angeliefert werden.
Freistehende Wannen („Waschzuber“) aus verzinktem Stahlblech werden bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen.
- Badezimmervorleger
- Bahnschwelle
Entsorgung:
Bahnschwellen, die im Garten als Begrenzungselemente oder ähnliches eingesetzt waren, können gebührenpflichtig auf Wertstoffhöfen, die Belastetes Altholz (A IV) annehmen, angeliefert werden.
- Balkonbrett
Entsorgung:
Balkonbretter gehören zum Belasteten Altholz (A IV-Holz) und können auf Wertstoffhöfen, die Belastetes Altholz annehmen, gebührenpflichtig angeliefert werden.
- Balkonkasten
Entsorgung:
Balkonkästen aus Kunststoff, Holz oder Metall können über den Sperrmüll entsorgt oder kostenlos auf Wertstoffhöfen, die Sperrmüll annehmen, abgegeben werden.
Balkonkästen aus asbesthaltigem Eternit können auf der Deponie „Kahlenberg“ in Ringsheim angeliefert werden.
- Batterien
Entsorgung:
- Infos zu Autobatterien
- Infos zu Elektrofahrrad-Akkus
- Infos zur Batterieverwertung /-entsorgung über GRS-Batterien
(Gemeinsames Rücknahmesystem)
Haushaltsbatterien
Batterien dürfen nicht über die Graue Tonne entsorgt werden !
Für die Entsorgung von Haushaltsbatterien stehen im Ortenaukreis verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Die komfortabelste Lösung ist sicherlich die Rückgabe im Laden. Überall dort, wo Batterien gekauft werden können, müssen die verbrauchten Batterien auch kostenlos zurückgenommen werden.
Daneben gibt es noch in manchen Gemeinden grüne Batteriesammelbehälter, die am Rathaus, an der Schule, beim Kindergarten oder ähnlichen öffentlichen Einrichtungen aufgestellt sind.
Bei der Problemstoffsammlung werden Haushaltsbatterien und Akkus ebenfalls gebührenfrei angenommen.
Auf den Wertstoffhöfen des Ortenaukreises, die Elektro-/Elektronikgeräte annehmen, können Haushaltsbatterien und –akkus (keine Starterbatterien) ebenfalls kostenlos abgegeben werden.
Achtung: Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Batterien und –Akkus.
Lithium-Ionen-Batterien/Knopfzellen und –Akkus erkennt man z.B. an der Kennzeichnung „Li-ion“, „Lithium-Ion“ oder „Lithium Cell“. Aus Sicherheitsgründen müssen die Pole dieser Batterien und Akkus vor dem Einwurf in Sammelbehälter oder der Abgabe bei der Problemstoffsammlung und auf Wertstoffhöfen unbedingt abgeklebt werden. Dies gilt auch für Lithium-Ionen-Akkus aus Werkzeugen, Laptops usw.
Tipp zur Abfallvermeidung:
Durch die Verwendung von Geräten mit Netzsteckern, Solarzellen oder Akkus werden Batterien vermieden.
- Bauschutt
Entsorgung:
Bauschutt wird in „Verwertbaren Bauschutt“ und „Nicht verwertbare mineralische Abfälle““ unterschieden.
Für Baustellenmischabfälle sowie asbesthaltige Abfälle und Künstliche Mineralfasern/KMF (Glaswolle, Steinwolle u.ä.) gelten besondere Entsorgungsvorschriften.
Verwertbarer Bauschutt
Auf den Deponien des Ortenaukreises werden nur Kleinmengen an Verwertbarem Bauschutt aus privater Anlieferung angenommen. Gewerbliche Anlieferungen müssen über Bauschuttrecyclinganlagen entsorgt werden.
Zum verwertbaren Bauschutt gehört insbesondere:
- Unbewehrter Beton
- Blumentöpfe aus Ton
- Dachziegel, auch in größeren Mengen
- Fliesen (ohne Rigipsbestandteile)
- Keramik (z. B. Waschbecken und Toilettenschüsseln ohne Armaturen)
- Lehmwickel ohne Holzkern
- Mauerwerk ohne Gipsputz
- Pflastersteine
- Porzellan (z. B. Geschirr)
- Stellplatten
Verwertbarer Bauschutt aus Privathaushalten wird in Kleinmengen auf allen regelmäßig geöffneten Erdaushubdeponien gebührenpflichtig angenommen.
Nicht verwertbare mineralische Abfälle
Dazu gehören insbesondere:
- Bewehrter Beton
- Drahtgitterglas
- Fensterglas ohne Fremdanteile
- Gipskartonplatten (z. B. Rigips)
- Gips (ohne Strohmatten)
- Glasbausteine
- Lehmwickel mit Holzkern
- Mauerwerk mit Gipsputz
- Porenbetonsteine (z. B. Ytong)
- Putz
- Spiegelglas
- Bituminöser Straßenaufbruch (kein Teer)
- ausgehärteter Zement
Nicht verwertbare mineralische Abfälle aus Privathaushalten können in Kleinmengen auf Deponien / Wertstoffhöfen, die unverwertbare mineralische Abfälle annehmen, gebührenpflichtig abgegeben werden.
- Baustellenmischabfall
Entsorgung:
Baustellenmischabfälle stellen ein unsortiertes Gemisch verschiedenster Einzelstoffe dar, die aufwändig sortiert werden müssen. Dazu zählen beispielsweise:
- Beton
- Fliesen
- Folien
- Glas
- Holz
- Kabel
- Kunststoffe
- Mauerbruch
- Metall
- Papier
- Pappe
- Steine
- Umrandungsbänder
- Verpackungsmaterialien
- verwertbare Textilien
- Ziegel
Das Gemisch sollte keine unverwertbaren Abfälle (= "Abfälle zur Beseitigung") wie z.B. Abklebebänder, Dachpappe, Gips, Heraklithabfälle, Isoliermaterial, Kehricht, schwer trennbare Verbundstoffe, stark verschmutzte Materialien, Tapetenabfälle, unverwertbare Bodenbeläge u.ä. enthalten. Diese "Abfälle zur Beseitigung" (aus Privathaushalten) müssen dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis überlassen werden (§ 7 der Gewerbeabfallverordnung vom 19. Juni 2002 und § 12 Absatz 5 der Abfallwirtschaftssatzung vom 01.01.2017) und können auf Wertstoffhöfen, die Siedlungsabfall annehmen, gebührenpflichtig angeliefert werden.
Anlieferungen aus dem gewerblichen Herkunftsbereich sind hiervon ausgeschlossen.
Eine Entsorgung von Kleinmengen über die Graue Tonne ist auch möglich.
Die Gewerbeabfallverordnung kann im Internet unter www.bmu.de
("Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV" in die Suche eingeben) eingesehen und ausgedruckt werden.
Abfallwirtschaftssatzung des Ortenaukreises
- Besen
Entsorgung:
Handfeger (auch solche aus Kunststoff) müssen über die Graue Tonnen entsorgt werden. Sie dürfen nicht in den Gelben Sack gegeben werden. Kehrschaufeln aus Kunststoff gehören ebenfalls in die Graue Tonne.
Kehrschaufeln aus Metall gehören in die Graue Tonne oder können auf Wertstoffhöfen, die Metallschrott annehmen, entsorgt werden.
Straßenbesen u.ä. gehören zum Sperrmüll.
- Besteck
Entsorgung:
Besteck kann über die Graue Tonne entsorgt oder auf Wertstoffhöfen, die Metallschrott annehmen, entsorgt werden.
Besteck darf nicht über den Gelben Sack entsorgt werden.
Tipp zur Abfallvermeidung:
Der Verzicht auf Plastikbesteck und Einweggeschirr bei Grillfesten u.ä. Veranstaltungen schont Ressourcen und schützt Umwelt und Klima.
- Beton
Entsorgung:
siehe Bauschutt
- Bett mit Bettgestell und Bettrost
Entsorgung
Betten, Bettgestelle, Bettroste, Matratzen und Kopfkissen können zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt oder auf Wertstoffhöfen, die Sperrmüll annehmen, gebührenfrei abgegeben werden.
- Bildschirme
Entsorgung:
Fernsehgeräte und Monitore von Computern gehören zum Elektro-/Elektronikschrott und können auf Wertstoffhöfen, die Elektro-/Elektronikschrott annehmen, gebührenfrei abgebeben werden.
Fernsehgeräte und Monitore von Computern können auch bei der Problemstoffsammlung kostenlos abgegeben werden.
Bildschirme dürfen nicht zur Sperrmüllabfuhr gestellt werden.
- Bitumenwellplatte
Entsorgung
Bitumenwellplatten und Dachpappe können auf Wertstoffhöfen des Ortenaukreises, die Siedlungsabfall annehmen, gegen Gebühr angeliefert werden.
Kleinmengen können über die Graue Tonne entsorgt werden.
- Blaue Glasflasche
- Blaupapier
- Blisterverpackung
Entsorgung:
Unter einer Blisterverpackung / Sichtverpackung versteht man eine Produktverpackung, die es dem Kunden erlaubt, den verpackten Gegenstand zu sehen. Das Produkt wird dabei vor einer meist mit Informationen bedruckten Papprückwand präsentiert und mit einem Kunststofffolienformteil fixiert.
Auch Durchdrückverpackungen von Medikamenten werden als Blister bezeichnet.
Blisterverpackungen können entweder komplett über den Gelben Sack entsorgt oder - wenn eine Trennung von z.B. Pappe und Kunststoff möglich ist - die Einzelteile der Verpackung auch über den Gelben Sack und die Grüne Tonne entsorgt werden.
- Blumenerde
Entsorgung:
Blumenerde mit Wurzelballen und Pflanzenresten kann über die einmal jährlich stattfindende Strauchgutabfuhr entsorgt werden. Blumenerde mit Wurzelballen und Pflanzenresten muss dabei in nicht zugebunden Plastiksäcken (keine Gelben Säcke) oder anderen offenen Gefäßen bereitgestellt werden. Die Gefäße werden entleert und verbleiben am Grundstück.
Die Strauchgutabfuhr beginnt morgens um 6:00 Uhr.
Blumenerde mit Wurzelballen und Pflanzenresten können auch auf Wertstoffhöfen, die Grünabfälle annehmen, abgegeben werden.
Tipp zur Abfallvermeidung:
Am umweltfreundlichsten ist die Verwertung von Blumenerde mit Wurzelballen und Pflanzenreste auf dem Hauskompost.
- Blumentopf
Entsorgung:
Kleine Ton-Blumentöpfe müssen über die Graue Tonne entsorgt werden.
Plastikblumentöpfe, die nur für den Verkauf und Transport von Pflanzen (z.B. Geranien, Fuchsien, Blühstauden für Beete, Tomatenpflanzen usw.) bestimmt sind und in denen die Pflanzen nicht während ihrer Lebenszeit verbleiden sollen sind Verpackungen und müssen über den Gelben Sack entsorgt werden.
Plastikblumentöpfe, in denen die Pflanzen (z.B. Zimmerpflanzen wie Orchideen, Grünpflanzen usw.) während ihrer Lebenszeit verbleiben, sind keine Verpackungen und müssen über die Graue Tonne entsorgt werden.
Große Terrakotta-Blumentöpfe bis max. 50 kg aus Privathaushalten können auch zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden oder auf Deponien, die verwertbaren Bauschutt annehmen, kostenlos abgegeben werden.
Große Kunststoffblumenkübel aus Privathaushalten können ebenfalls zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden oder auf Wertstoffhöfen, die Siedlungsabfall / Sperrmüll annehmen, kostenlos abgegeben werden.
- Blumentrog aus Holz
Entsorgung:
Blumentröge aus Holz können, soweit sie eine Länge von 1,5m und ein Gewicht von 50kg nicht überschreiten zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt oder gebührenfrei auf Wertstoffhöfen, die Sperrmüll annehmen, abgegeben werden.
- Bobby-Car
Entsorgung:
Ein Bobby-Car gehört zum Sperrmüll oder kann auf Wertstoffhöfen, die Sperrmüll annehmen, kostenlos angeliefert werden.
Ein Bobby-Car darf keinesfalls über den Gelben Sack entsorgt werden.
- Bodenbelag aus PVC, Linoleum oder Stragula
Entsorgung:
Bodenbeläge aus PVC, Linoleum oder Stragula können zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt oder gebührenfrei auf Wertstoffhöfen, die Sperrmüll annehmen, abgegeben werden.
- Bohnerwachs
Entsorgung:
Reste von lösemittelfreien Bohnerwachsen müssen über die Graue Tonne entsorgt werden.
Reste von lösemittelhaltigen Bohnerwachsen müssen über die Problemstoffsammlung entsorgt werden.
Vollständig entleerte Gebinde gehören in den Gelben Sack.
- Was sind Problemabfälle / Umgang mit Problemabfällen
- Problemstoffsammeltermine
- Gewerbliche Abfallannahmestellen für Problemabfälle (Gefährliche Abfälle)
- Boiler
Entsorgung:
Elektroboiler (bis max. 10 Liter) können auf Wertstoffhöfen, die Elektro-/Elektronikschrott annehmen oder bei der Problemstoffsammlung gebührenfrei abgegeben werden.
Boiler (üblicherweise zwischen 30 bis 120 Litern) mit Metallinnenkörper werden als Metallschrott gebührenfrei, Boiler mit einem Kunststoffinnenkörper werden als Siedlungsabfall gebührenpflichtig auf Wertstoffhöfen angenommen.
Sehr alte Boiler mit Quecksilberschalter werden auf den Wertstoffhöfen des Ortenaukreises nicht angenommen. Sie können über die Firma Remondis Industrieservice, Salmengrundstr. 4, Rheinau-Freistett, Tel. 07844 9190-0 kostenpflichtig entsorgt werden.
- Bräunungsgerät
Entsorgung:
Kleine Bräunungsgeräte, wie z.B. Gesichtsbräuner gehören zum Elektro-/Elektronikschrott und können gebührenfrei auf Wertstoffhöfen, die Elektro-/Elektronikschrott annehmen oder bei der Problemstoffsammlung abgegeben werden.
Infos zur Entsorgung von Solarien/Sonnenbänken finden Sie hier.
- Brennschlempe
- Brillen
Alte Brillen können über die Graue Tonne entsorgt werden.
Um nicht mehr benötigte alte Brillen einer sinnvollen Verwendung zuzuführen, nehmen viele Optiker Altbrillen zurück und geben sie, entweder über den Zentralverband der Augenoptiker oder direkt über Hilfsorganisationen an Bedürftige in Entwicklungsländern oder Osteuropa weiter.
- Bügelautomat und Bügeleisen
Entsorgung:
Bügelautomaten und Bügeleisen gehören zum Elektro-/Elektronikschrott und können gebührenfrei auf Wertstoffhöfen, die Elektro-/Elektronikschrott annehmen abgegeben werden.
Bügeleisen werden auch bei der Problemstoffsammlung gebührenfrei angenommen.
- Bügelbrett
Bügelbretter können zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt oder gebührenfrei auf Wertstoffhöfen, die Sperrmüll annehmen, gebührenfrei abgegeben werden.
- Bürste
- Butterbrotpapier