Die geeignetsten Annahmestellen für Gras- und Rasenschnitt sind die acht privat betriebenen
Kompostierungsanlagen im Ortenaukreis.
Gras- und Rasenschnitt
aus Hausgärten wird bei diesen Kompostierungsanlagen bei privater Anlieferung im Auftrag des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis kostenlos angenommen.
Gewerblichen Anlieferungen werden nur gegen Gebühr angenommen. Ausnahmen von dieser Regelung sind Gras- und Rasenschnitt (und andere Grünabfälle)
aus Hausgärten die von gewerblichen Anlieferern mit einer schriftlichen Erklärung des Abfallerzeugers
(PDF-Dokument zum Ausdrucken) angeliefert werden.
Bei den
gemeindeeigenen Grüngutsammelplätzen darf keinerlei Rasenschnitt angenommen werden.
Bei den
kreiseigenen Grüngutannahmestellen auf den 11 Erdaushubdeponien, der Deponie "Vulkan" in Haslach und der Deponie "Kahlenberg" in Ringsheim darf nach Vorgabe des Regierungspräsidiums Freiburg Gras- und Rasenschnitt nur aus Hausgärten und nur in kleinen Mengen angenommen werden.
Der Gras- und Rasenschnitt soll dabei so verstreut werden, dass er schnell trocken kann. Gewerbliche Anlieferungen von Gras- und Rasenschnitt (Hausmeisterdienste, Garten- und Landschaftsbaubetriebe, Landwirtschaftsbetriebe, Containerdienste u. ä.) werden nicht angenommen.