Das ehemalige Abfallwirtschaftsamt des Ortenaukreises wurde im Jahre 1996 in den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis umgewandelt.
Gegenstand und Aufgabe des Eigenbetriebs ist nach wie vor die Abfallwirtschaft des Ortenaukreises als entsorgungspflichtige Körperschaft.
Der Eigenbetrieb kann alle seinen Gegenstand und seine Aufgaben fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte selbst oder über Hilfs- und Nebenbetriebe betreiben. Er kann sich hierzu auch an rechtlich selbstständigen, wirtschaftlichen Unternehmen, an Zweckverbänden oder sonstigen privat-rechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen beteiligen.
Die Organe des Eigenbetriebs sind der Kreistag, der Ausschuss für Umwelt und Technik, der Landrat und der Geschäftsführer im Sinne des Eigenbetriebsgesetzes.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis ist also, so wie es der Name auch vermitteln will, weiterhin wesentlicher Bestandteil des Ortenaukreises.